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Abstinenztest in Sorgerechtsfällen


Wenn Paare sich trennen, gibt es leider häufig Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder. Vor allem dann, wenn das Paar nicht verheiratet war. Manchmal eskaliert dieser Konflikt und landet vor Gericht. Sind Mutter und Vater bei der Sorgerechtsfrage geteilter Meinung, hat der Richter das letzte Wort. Dies wird umso schwieriger, wenn einer von beiden mit Drogen zu tun hat(te).

Gerade wenn es um das Sorge-, Umgangs- oder Besuchsrecht für Kinder oder Jugendliche geht, können Jugendämter und Gerichte die Durchführung eines Drogentests bei dem einen oder anderen Elternteil verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die staatlichen Behörden der Meinung sind, das Wohl und die Sicherheit des Kindes könnte durch einen möglichen Drogenmissbrauch gefährdet sein.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen ein Elternteil das andere fälschlicherweise beschuldigt, drogenabhängig zu sein. Solche grundlosen Vorwürfe können durch einen Drogentest leicht entkräftet werden.

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