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Ein Schritt hin zu mehr Vertrauen


Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass sich Ihr Kind anders verhält als sonst. Es ist aggressiv, vergesslich, mürrisch, hat unübliche Fressattacken oder ist außergewöhnlich lethargisch. Ein Vorgesetzter oder Lehrer Ihres Kindes hat Sie kontaktiert und darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Verhalten Ihres Kindes verändert hat.

Oder Sie haben selbst etwas gesehen oder gefunden, das Sie verunsichert und Ihnen Angst macht. Besorgten Eltern drängt sich dann häufig der Verdacht auf, dass Drogen im Spiel sein könnten.

Sie machen sich Sorgen um die Zukunft Ihres Kindes, da Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz Ihrem Kind viele Chancen in seinem weiteren Leben verbauen können.

Versuchen Sie ein offenes Gespräch zu führen

Doch Sie sollten keine voreiligen Schlüsse ziehen. Denken Sie daran, dass Panik ein äußerst schlechter Ratgeber ist. Der Grat zwischen Sorge und Misstrauen ist extrem schmal. Heimlich und hinter dem Rücken Ihres Kindes sollten Sie einen Drogentest auf keinen Fall durchführen lassen. Versuchen Sie, erst einmal ein offenes Gespräch zu führen. Vielleicht hat das geänderte Verhalten ja ganz andere Gründe.

Ein Drogentest, der in beiderseitigem Einverständnis durchgeführt wird, ist zwar noch keine Lösung, aber ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer ehrlichen und offenen Diskussion. Unsicherheiten werden beseitigt. Ein negativer Befund, d.h. ein Test, bei dem ein Drogenkonsum ausgeschlossen wurde, stärkt das Vertrauen innerhalb des sozialen Umfelds – insbesondere zwischen Eltern und Jugendlichen.

Der Cannabis-Test ist positiv – was heißt das genau?

Ein positiver Test, zum Beispiel auf Cannabis, bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Kind suchtkrank ist. Allerdings hat Ihr Kind in diesem Fall gegen das Suchmittelgesetz verstoßen. Jugendliche argumentieren oft, dass ja „eh alle“ Cannabis rauchen, dass Einmal ja Keinmal ist, dass Ecstasy harmlos ist und ziehen Vergleiche zwischen erlaubtem Alkoholkonsum und verbotenem Cannabiskonsum. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es sich um seine Zukunft handelt und nicht um die von anderen. In der geltenden Fassung des Suchtmittelgesetztes (Stand 01.01.2016) wird der Besitz von geringen Mengen an Cannabis nicht mehr mit einem Strafverfahren bedroht. Trotzdem können öffentliche Stellen eine Begutachtung anordnen. Dies ist teuer und kann in der Folge zu Schwierigkeiten (z.B.: beim Führerschein) führen. Ecstasy (MDMA, Methamphetaminderivate) ist keinesfalls harmlos. Es können kurzfristige Schäden wie Überhitzung des Körpers und Psychosen auftreten. Langfristig verursacht Ecstasy irreparable Schäden an den Synapsen. Das Gedächtnis, emotionales Empfinden und alle Prozesse, an denen Serotonin beteiligt ist, werden langfristig gestört. In Bezug auf Alkohol sieht die Gesetzeslage in Österreich derzeit so aus, dass der Konsum von Alkohol erlaubt, der Konsum von Cannabis und Ähnlichem jedoch xverboten ist. Daran können weder Sie noch Ihr Kind im Augenblick etwas ändern.

Geben Sie Ihrem Kind die Chance, sich zu rehabilitieren.

Im Fall von Cannabiskonsum können mehrere Cannabisscreenings, jeweils im Wochenabstand, zeigen, wie die Substanz den Körper verlässt und dass kein neuerlicher Konsum stattgefunden hat. Auf Wunsch können alle Tests natürlich auch vollkommen anonym durchgeführt werden.

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